Senioren in Markgröningen

An Politiker in den Gemeinden und im Land Baden-Württeberg


Öffentliche Forderungen der Senioren

Im Land beträgt der Anteil der Bevölkerung über 60 Jahre etwa 30%.  Der Anteil wahlberechtigter Bürger über 60 ist (ohne Kinder) entsprechend höher. Deshalb sollen im Landtag und in den Gemeinden Vertreter von Seniorenorganisationen verpflichtend, in den Gremien zu Senioren betreffenden Themen gehört werden müssen!

Themen:

  • Quartierplanungen und -fragen
  • Schaffung von Orten der Begegnung innen und im Freien
  • Verkehrs- und Verkehrswegeplanungen
  • Sanierungsplanungen im öffentlichen Raum
  • Senioren- und behindertengerechter Ausbau Ausgestaltung von Gehwegen und öffentlichen Plätzen im öffentlichem Raum.
  • Heim-, Pflege- und Seniorenplanungen
  • Ausgestaltung sozialer und medizinischer Dienste

Stimmberechtigte Seniorenbeiräte müssen in Gemeindesatzungen verankert werden.

Gemeinden sollen über die Gemeindeordnung verpflichtet werden, einen stimmberechtigten Seniorenbeirat in ihrer Gemeindesatzung zu verankern. Die Größe des Beirats orientiert sich am Anteil der Bürger über 60 Jahre in der Gemeinde. Eine entsprechende Initiative des Städtetags kommt seit Jahren nicht zu Ergebnissen.

Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung von Seniorenplanungen.

Gemeinden sollen verpflichtet werden, eine kurz-, mittel- und langfristige Seniorenplanung zu erstellen, diese jährlich zu beschließen und zu veröffentlichen. (Analog zur Kindergarten- und Schulplanung)